Verwaltungsgericht weist Eilantrag zurück

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Das Verwaltungsgericht
Hannover hat einen Antrag der Veranstalter zum Verbot von
Personenkontrollen beim Trauermarsch der Neonazis in Bad Nenndorf
abgelehnt. Die
Polizei will Kontrollstellen zur Durchsuchung von Personen nach
Waffen und anderen Gegenständen einrichten. Dagegen hatten sich die
Veranstalter des Marschs mit einem Eilantrag an das
Verwaltungsgericht Hannover gewandt. Ein Sprecher des Gerichts teilte
mit, dass die Kammer der Einschätzung der Polizei folge, dass an der
Veranstaltung eine nicht unerhebliche Zahl von Personen aus dem Kreis
der sogenannten Autonomen Nationalisten teilnehmen werde. Damit seien
Straftaten wie zum Beispiel schwere Körperverletzung zu erwarten.
Dies rechtfertige die Einrichtung von Kontrollstellen.




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