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In dem durch den Münchhausenring und historischen Wallgraben begrenzten alten Stadtkern Hessisch Oldendorfs sowie den Bereich um das Stift Fischbeck sei das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt, teilte Ordungsamtsleiter Wolfgang Linde mit. Wer innerhalb jener Gebiete wohnt und böllern möchte, muss sich dafür zu einem außerhalb gelegenen Platz begeben. Die abgebrannten Feuerwerksreste müssen von den Verantwortlichen selbst entsorgt werden. Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden zum Jahreswechsel die Einhaltung des Abbrennverbotes überprüfen und Verstöße ahnden, so Linde weiter.
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