Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Pflegedienstleitung eingeleitet

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Gegen die Pflegedienstleitung vom Seniorenpflegezentrum Eberhard Poppelbaum in Hessisch Oldendorf wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung eingeleitet. Das hat die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigt. Grund ist der Tod eines dementiell erkrankten Bewohners am vergangenen Samstag. Der 92-jährige Mann war aus einem Fenster im vierten Stock gestürzt und konnte nicht mehr reanimiert werden. Der Sohn des Verstorbenen erhebt Vorwürfe gegen das Heim, weil sein Vater bereits in einem anderen Heim immer wieder aus dem Fenster gestiegen sei. Deshalb habe er sich bei der Unterbringung seines verwirrten Vaters im vierten Stock Sorgen gemacht. Man habe ihm aber versichert, dies sei unbegründet. Am Montag besucht die Heimaufsicht des Landkreises das Pflegezentrum, um sich ein Bild von der Situation zu machen, kündigte Kreispressesprecherin Anja Hegener an.




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