Verbot einer DGB-Demonstration gegen den Neonazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf teilweise aufgehoben.

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied am Abend, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund heute eingeschränkt auf einem Platz in Bad Nenndorf protestieren darf. Die Kundgebung des DGB war vom Verwaltungsgericht Hannover mit der Begründung verboten worden, die Einsatzkräfte der Polizei reichten nur für eine Kundgebung aus. Dagegen hatte es Proteste von Politik, Gewerkschaft und den Kirchen gegeben. Der Kreis Schaumburg erwartet heute in Bad Nenndorf mindestens 1.000 Rechtsextremisten und 2.000 bis 3.000 Gegendemonstranten.




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