Beschwerde gegen Gerichtsentscheid

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Der DGB hat beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde gegen das Verbot seiner Gegendemo gegen den Nazi-Aufmarsch morgen in Bad Nenndorf eingelegt. Die Gewerkschaft hatte zuvor mit Unverständnis und Entsetzen auf die Entscheidung des Gerichtes in Hannover, den Nazi-Aufmarsch morgen in Bad Nenndorf zu erlauben, reagiert. Das Gericht hatte begründet, es gebe nicht genug Polizeikräfte, um zwei Demos gleichzeitig zu begleiten. DGB Regionalvorsitzender Niedersachsen-Mitte, Sebastian Wertmüller teilt die Einschätzung des Gerichtes nicht, dass offenkundig deutlich mehr gewalttätiges Potential aus dem linksautonomen Spektrum zu erwarten sei als von Seiten der sogenannten Autonomen Nationalisten. Notfalls werde der DGB auch das Bundesverfassungsgericht anrufen.




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