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Die Stadtwerke Springe zeigen sich zufrieden mit dem Urteil über die Herausgabe von Informationen zum Wert des Stromnetzes.
Damit sei ein Etappensieg errungen worden, heißt es bei den Stadtwerken.
Das Landgericht Hannover hatte entschieden, dass E.on-Avacon als bisheriger Eigentümer und früherer Betreiber des Springer Stromnetzes die zur Ermittlung des Wertes erforderlichen Daten zur Verfügung stellen muss.
Die Richter gaben damit den Stadtwerken Springe Recht, die auf die Herausgabe der sogenannten kalkulatorischen Restwerte geklagt hatten, sagte eine Sprecherin der Stadtwerke. Das Urteil ermögliche es, in dem weiterhin anhängigen Gerichtsverfahren um die eigentliche Übertragung des Stromnetzes dessen angemessenen wirtschaftlichen Wert zu bestimmen. Dieser sei Grundlage für einen angemessenen Kaufpreis sowie zur Festlegung von Pachtzinsforderungen, die von Eon-Avacon erhoben werden. Auch in der Frage – welche Anlagen als Teil des Stromnetzes von E.on zu übergeben sind – entschied das Landgericht zugunsten der Stadtwerke: Entgegen der Auffassung von Eon-Avacon gehört auch das Umspannwerk Springe zu den herauszugebenden Anlagen.
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