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In der Karwoche gelten besondere Regeln zum Schutz der kirchlichen Feiertage. Darauf weist die Stadt Hameln hin. Grundsätzlich sind Karfreitag sowie Ostersonntag und -montag Tage allgemeiner Arbeitsruhe – es gelten daher die gleichen Regelungen wie an Sonntagen. Gründonnerstag ab 5 Uhr morgens bis einschließlich Karsamstag sind öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Am Karfreitag sind Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb verboten, ebenfalls öffentliche Sportveranstaltungen. Veranstaltungen, die auf den ernsten Charakter der Feiertage Rücksicht nehmen, sind dagegen erlaubt.
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