Eltern dürfen behinderten Sohn gemeinsam betreuen

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Das Landgericht hat ein Urteil des Hamelner Amtsgerichtes im Fall eines geistig behinderten jungen Mannes aufgehoben. Damit darf ein Ehepaar, seinen geistig behinderten volljährigen Sohn gemeinsam betreuen. Das Hamelner Gericht hatte zwischenzeitlich nur die Mutter zur Betreuerin bestellt. Dagegen hatte das betroffene Ehepaar Beschwerde eingelegt.Unterstützt wurde das Ehepaar von der Lebenshilfe Hameln-Pyrmont. Der zweite Vorsitzende und Rechtsanwalt Rüdiger Zemlin teilte mit, das Landgericht sei mit der Entscheidung der Argumentation gefolgt , das in Familien mit geistig behinderten Kindern im Regelfall beide Elternteile mit der Volljährigkeit der Kinder gemeinsam als Betreuer eingesetzt werden können.




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