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Nach Ansicht der heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten sollte die Bundesagentur auf eine Rückforderung der zuviel gezahlten Kindergeldbeträge an HartzIV-Empfänger verzichten. Gabriele Lösekrug-Möller sagte, Bundesregierung und Bundesagentur hätten wissen müssen, dass die Januarbescheide nicht mehr so kurzfristig geändert werden konnten. Der Verwaltungsaufwand für die Rückzahlungen sei immens und die Forderung rechtlich fragwürdig. Daher sollten Betroffene sich wehren. Zahlreiche HartzIV-Familien erhalten Rückzahlungsforderungen über 20 Euro je Kind, weil die im Dezember beschlossene Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar in ihren Bescheiden nicht richtig berücksichtigt wurde.
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