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Das Landgericht Hannover hat alle Zivilverfahren um Schmerzensgeld wegen des Eisenbahnunfalls vom 09.09.2002 in Bad Münder abgeschlossen. Beim Landgericht war infolge des Eisenbahnunfalls eine Vielzahl von Klagen auf Schmerzensgeld eingereicht worden. Die Kläger machten jeweils geltend, ihre Gesundheit sei durch die bei dem Unfall freigesetzte Chemikalie Epichlorhydrin ECH beeinträchtigt worden. Konkrete gravierende Erkrankungen waren bei den Klägern allerdings nicht aufgetreten. In den meisten Verfahren kam es zu einer Einigung der Parteien, wonach das beklagte Eisenbahnunternehmen je Kläger einen niedrigen vierstelligen Betrag zahlte. Am 16. November dieses Jahres wurde auf diese Weise das letzte Verfahren beim Landgericht Hannover durch Vergleich beendet.
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