Weihnachtsmarktbeschicker bedauern Gerichtsentscheidung

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Die Interessengemeinschaft Weihnachtsmarkt bedauert die Gerichtsentscheidung zugunsten der Stadt. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Auswahlkriterien der Stadt für die Standbetreiber als „nachvollziehbar und plausibel" bezeichnet. Wegen der neuen Kriterien, die sich allein an der Attraktivität der Stände orientieren, können zwölf Altbeschicker nicht am Weihnachtsmarkt teilnehmen. Die Interessengemeinschaft Weihnachtsmarkt habe sich inzwischen mit den meisten neuen Standbetreibern auf deren Anteil an den Werbungskosten geeinigt, sagte Ehlerding.  




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