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Das Verwaltungsgericht Hannover hat jetzt das Vorgehen der Stadt Hameln ausdrücklich bestätigt. Die Auswahl der Bewerber sei nach einem „nachvollziehbaren und plausiblen Konzept" erfolgt, hieß es.Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Hannover die früheren Vergaberichtlinien der Stadt beanstandet; daraufhin waren bisherige Kriterien wie „bewährte Beschicker" und Ortsansässigkeit aus dem Vergabekatalog gestrichen worden. Aufgrund der neuen Richtlinien waren 12 Altbeschicker mit ihrer Bewerbung gescheitert.
Oberbürgermeisterin Susanne Lippmann äußerte sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über die Entscheidung des Gerichts. Sie wolle aber keine Gräben zur „Interessengemeinschaft Weihnachtsmarkt" aufreißen, sondern auch weiterhin eng und vertrauensvoll mit allen Marktbeschickern zusammenarbeiten.
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