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Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Geklagt hatte ein Bauer aus Aerzen. Er sieht seine Existenz gefährdet, weil die neue Ortsumgehung mehrere seiner Felder und Wirtschaftswege durchschneide.Die Lüneburger Richter wiesen die Klage allerdings zurück. Begründung: Das öffentliche Interesse an dem Neubau der Straße sei größer, als das persönliche Interesse des Landwirts. Demnach kommt die Ortsumgehung der Sicherheit zugute und entlastet die Verkehrssituation im Flecken. Das Gericht sah die Existenz des Bauern als nicht gefährdet. Die Anfechtung des Urteils ist ausgeschlossen. Eine Revision hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.
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