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Die
Stadt Hameln weist auf Beschränkungen insbeosndere für
Veranstaltungen in der Woche vor Ostern hin. Sie gelten zum Schutz
der kirchlichen Feiertage.
Angela
Werner mit den Einzelheiten.
090405 Aufsager Angela
grundsätzlich
Grundsätzlich
sind Karfreitag sowie Ostersonntag und -montag Tage allgemeiner
Arbeitsruhe – es greifen daher die Regelungen, die auch an
Sonntagen zu beachten sind.
Bereits am Gründonnerstag ab 5
Uhr morgens bis einschließlich Karsamstag sind öffentliche
Tanzveranstaltungen untersagt. Am Karfreitag dürfen keine
Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb durchgeführt
werden, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
untersagt sind ebenfalls öffentliche Sportveranstaltungen. Auch
Spielhallen müssen geschlossen bleiben.
Veranstaltungen, die
auf den ernsten Charakter der Feiertage Rücksicht nehmen, fallen
dagegen nicht unter das Verbot des Feiertagsgesetzes. Diese Ausnahme
gilt zum Beispiel für Veranstaltungen, die dem Interesse der
Kunst, Wissenschaft oder Bildung dienen. Weitere Informationen
erteilt die Stadt Hameln unter der Telefonnummer 05151/202-1652.
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